AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ing-P
ing-P Ingenieurbüro / Meisterbetrieb Elektrotechnik Marko Petack
Kleines Feld 2, 21272 Egestorf
Telefon: +49 (0) 4175 4006812 · Telefax: +49 (0) 4175 4006809 · E-Mail: info@ing-p.de
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge zwischen ing-P Ingenieurbüro / Meisterbetrieb Elektrotechnik Marko Petack, vertreten durch Herrn Marko Petack (im Folgenden „ing-P"), und seinen Auftraggebern (Verbraucher und Unternehmer) über:
- Elektroplanung und Elektroinstallation (Neubau und Bestand),
- Planung, Installation und Inbetriebnahme von KNX- und EnOcean-basierten Smart-Home-Systemen,
- Planung, Installation, Inbetriebnahme und Prüfung von Photovoltaikanlagen und Energiespeichersystemen,
- damit im Zusammenhang stehende Wartungs-, Instandsetzungs- und Serviceleistungen.
(2) Für gesondert vereinbarte Beratungs- oder Interim-Management-Leistungen (z. B. im Bereich Medizintechnik, Vertrieb oder Management) gelten diese AGB nur, soweit im Einzelvertrag ausdrücklich auf sie verwiesen wird; im Übrigen werden die Bedingungen für solche Dienstleistungen individuell vereinbart.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ing-P stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrags sind die im individuellen Angebot, Auftrag oder Leistungsverzeichnis beschriebenen Planungs-, Installations- und/oder Serviceleistungen. Maßgeblich ist ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsbeschreibung; allgemeine Aussagen auf der Website, in Prospekten oder in Werbematerialien stellen keine zugesicherte Beschaffenheit dar, sofern nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
(2) Bei Photovoltaikanlagen umfasst die Leistung, soweit vereinbart, insbesondere Planung, Lieferung, Montage, elektrische Installation, Inbetriebnahme, Anmeldung beim Netzbetreiber/Marktstammdatenregister sowie die messtechnische Prüfung der Anlage. Leistungen Dritter (z. B. Netzanschluss durch den Netzbetreiber, statische Prüfung der Dachkonstruktion durch einen Statiker) sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags, sofern nicht gesondert vereinbart.
(3) Bei reinen Planungsleistungen (Elektroplanung, KNX-Planung) schuldet ing-P die Erstellung der vereinbarten Planungsunterlagen (z. B. Raumbuch, Verteilerplanung, Schaltpläne) nach den anerkannten Regeln der Technik; die Umsetzung der Planung durch ausführende Betriebe ist nicht Gegenstand der Planungsleistung, sofern nicht gesondert beauftragt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von ing-P sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch elektronische) Auftragsbestätigung von ing-P oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt ing-P rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Pläne und Genehmigungen zur Verfügung (z. B. Zugang zum Objekt, vorhandene Elektro- und Bauunterlagen, Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern erforderlich).
(2) Der Auftraggeber sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ausführungsort sowie für die Bereitstellung der erforderlichen Energie- und Wasseranschlüsse, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall angemessen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) ing-P ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Von ing-P gelieferte und noch nicht in das Bauwerk oder die Anlage fest eingebaute Materialien und Komponenten (z. B. PV-Module, Wechselrichter, KNX-Komponenten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ing-P.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt zusätzlich: Der Unternehmer-Auftraggeber ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verwenden oder zu veräußern. Er tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an ing-P ab; ing-P nimmt diese Abtretung an.
§ 7 Ausführungsfristen
(1) Angaben zu Ausführungs- oder Fertigstellungsterminen beruhen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, auf Schätzungen.
(2) Bei nicht vorhersehbaren betrieblichen Behinderungen (z. B. Lieferengpässe bei Herstellern, Netzbetreiber-Verzögerungen, Witterungseinflüsse, behördliche Verzögerungen, höhere Gewalt) verlängern sich auch verbindlich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der fertiggestellten Leistung verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung mitgeteilt wurde. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Nimmt der Auftraggeber die Anlage in Benutzung, ohne dass eine förmliche Abnahme erfolgt ist, gilt die Abnahme spätestens nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt, sofern der Auftraggeber nicht zuvor erkennbare Mängel schriftlich gerügt hat.
§ 9 Gewährleistung / Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung bzw. Fertigstellung, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB); unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Mängelansprüche des Auftraggebers, der Unternehmer ist, verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in zwei Jahren ab Abnahme; bei Bauwerken und bei Arbeiten an Bauwerken (hierzu zählen in der Regel dachintegrierte oder mit dem Gebäude fest verbundene Photovoltaikanlagen) verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei Verbrauchern gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Hat der Auftraggeber ohne Einwilligung von ing-P selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Anlage vorgenommen, entfällt die Gewährleistung für hiervon betroffene Teile, soweit die Änderung ursächlich für den Mangel war.
§ 10 Haftung
(1) ing-P haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von ing-P auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
(2) ing-P nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
(3) Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen ing-P und einem Verbraucher, die nicht im direkten Kontakt beigelegt werden konnte, kann der Verbraucher die vorgenannte Schlichtungsstelle kontaktieren:
- Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
- Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
- mail@verbraucher-schlichter.de
- Telefon: +49 (0)7851 7957940 · Telefax: +49 (0)7851 7957941
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von ing-P.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2026
